A68A. BFSG-Pflicht-Check

Kostenlos · ohne Anmeldung · Rechtsstand 15.09.2026

Muss Ihre Website barrierefrei sein?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz — aber nicht für jede Website. Der Check liest Ihre Startseite, das Impressum und die Seiten, auf denen Verträge zustande kommen, vergleicht mit dem Gesetz und sagt Ihnen: Pflicht oder nicht, woran das zu erkennen ist und was daraus folgt. Ob Ihre Seite barrierefrei ist, prüft danach der Barrierefreiheits-Check.

Ihre Website und drei Angaben

Die drei Angaben kann kein Scan sehen — sie entscheiden aber über zwei Ausnahmen im Gesetz. Wenn Sie sie nicht wissen, rechnet die Einschätzung mit „unbekannt" und sagt das dazu.

Beschäftigte in Ihrem Unternehmen
Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und bis 2 Mio. € Umsatz) sind nach § 3 Abs. 3 BFSG von der Pflicht ausgenommen.
Jahresumsatz oder Bilanzsumme
Wer kann auf Ihrer Website bestellen oder buchen?
Das BFSG schützt Verbraucher. Reines Firmengeschäft ist nicht erfasst — aber nur, wenn Privatpersonen wirklich nicht bestellen können.