A68AFirmen-Check
Internes Werkzeug · Firmenkunden

Impressum & Datenschutz für Firmen

Bestehende Website prüfen und angleichen — oder für eine neue Website beides von Grund auf erzeugen. Nach den geltenden Vorgaben (§ 5 DDG · Art. 13 DSGVO · § 25 TDDDG).

1Startbestehende Website prüfen oder neu aufsetzen
🔎

Website prüfen

Es gibt schon eine Website. Wir lesen Firma, Anschrift, Kontakt, Hoster, Cookies und eingebundene Dienste automatisch aus.

Neubau (ohne Scan)

Die Website ist neu oder noch nicht online. Sie geben alle Angaben selbst ein — Impressum und Datenschutz entstehen daraus.

Website-Adresse

Adresse eingeben und prüfen — die Angaben werden anschließend vorausgefüllt und bleiben überall änderbar.

⏳ Website wird gelesen …
2AngabenAlles hier änderbar — die Dokumente aktualisieren sich sofort
🏢 Unternehmen
Ladungsfähig — kein Postfach
📞 Kontakt
Zweiter schneller Kontaktweg — sicherster Weg
📄 Register & Steuer
Nur falls vorhanden. Steuernummer gehört NICHT ins Impressum!
⭐ Besonderheiten
§ 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV verlangt Name, Anschrift und räumlichen Geltungsbereich — nicht die Deckungssumme. Wird bei Prüfungen oft moniert.
Pflicht erst ab 11 Beschäftigten (Stichtag 31.12. des Vorjahres).
⚠️ Dann gilt seit 28.06.2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Die Website muss barrierefrei sein (EN 301 549 / WCAG 2.1 AA) und eine „Erklärung zur Barrierefreiheit" braucht es dazu. Ausnahme: Kleinstunternehmen unter 10 Beschäftigten und max. 2 Mio. € Jahresumsatz. Das erzeugt dieses Werkzeug nicht — Barrierefreiheit prüfen wir im Barrierefreiheits-Check. Reine Info-Websites ohne Bestell-/Buchungsstrecke sind nicht betroffen.
🔒 Datenschutz
Pflicht i. d. R. ab 20 Personen mit automatisierter Verarbeitung. Leer lassen, wenn keiner benannt ist.
Für Unternehmen in Bayern das BayLDA in Ansbach — nicht der Landesbeauftragte!
Jede Angabe in eine eigene Zeile — genau so erscheint sie im Dokument.
Ohne Eintrag werden die Empfänger als Kategorie genannt („beauftragte Zahlungs-/Versanddienstleister") — das genügt nach Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO. Konkrete Namen sind transparenter.
⚠️ Ab 02.08.2026 gilt Art. 50 KI-VO: fotorealistische KI-Bilder, die echt wirken (Deepfakes), müssen am Bild selbst gekennzeichnet werden — ein Impressums-Hinweis genügt dafür nicht. Ein KI-Chatbot muss sich als KI zu erkennen geben. Abwählen, wenn die Seite Besucherdaten per KI verarbeitet.
🔌 Eingebundene Dienste

Erkannte Dienste sind aktiviert. An-/abwählen oder eigene ergänzen — für ergänzte Dienste ohne festen Baustein recherchiert die KI automatisch den passenden Absatz (bitte kurz prüfen).
ManageWP ist standardmäßig aktiv, weil wir es auf jeder Website einsetzen. Ein Scan kann es nicht finden, es läuft serverseitig. Es erscheint im Datenschutz unter „Website-Wartung und Sicherheits-Monitoring" — nicht bei den eingebundenen Diensten, denn im Browser des Besuchers passiert dabei nichts.
⚠️ Der Text setzt zwei Dinge voraus: einen AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO mit GoDaddy und Standardvertragsklauseln (Sitz Serbien, kein Angemessenheitsbeschluss). Beides muss vorliegen, sonst den Dienst abwählen.

3DokumenteImpressum & Datenschutzerklärung — fertig zum Übernehmen

📄 Impressum

Enthält bewusst keinen Link zur EU-Streitbeilegungsplattform — die wurde am 20.07.2025 abgeschaltet, ein Link wäre irreführend.
Platzierung: als „Impressum" beschriftet und von jeder Seite in höchstens zwei Klicks erreichbar — getrennt von der Datenschutzerklärung.

🔒 Datenschutzerklärung

Vollständig nach Art. 13 DSGVO. Rechtsgrundlagen für Unternehmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b/f/a) — Aufsichtsbehörde für Bayern: BayLDA Ansbach.
Platzierung: von jeder Unterseite mit einem Klick erreichbar (Footer), in normaler Schriftgröße und klar getrennt vom Impressum — versteckte Datenschutzerklärungen sind abmahnfähig.

✉️ Angebot an den Kunden

Fertiges Anschreiben: fasst zusammen, was erledigt wurde und warum der Bereich wichtig ist — dann die gewählten Pakete. Der Text ist frei editierbar; „Neu erzeugen" baut ihn aus den aktuellen Angaben neu.